Transparenz- und Kennzeichnungspflichten
nach dem EU AI Act
Nutzen Sie KI für Texte, Bilder oder Ihre Kundenkommunikation?
Dann sollten Sie jetzt handeln.
Ab 2. August 2026 greifen im Rahmen des EU AI Act weitere zentrale Vorschriften.
Unternehmen, Selbstständige, Vereine, Behörden, Betreiber von Websites, Onlineshops und Social-Media-Kanälen müssen in bestimmten Fällen kenntlich machen, wenn Inhalte oder Interaktionen durch Künstliche Intelligenz erstellt oder beeinflusst wurden.
Dies betrifft in erster Linie:
- KI-generierte Texte (z. B. Website-Inhalte, Blogbeiträge, Produktbeschreibungen oder Social-Media-Posts)
- KI-generierte Bilder und Grafiken
- KI-Interaktionen, beispielsweise Chatbots oder virtuelle Assistenten
- KI-generierte oder manipulierte Bild-, Video- und Audioinhalte (Deepfakes)
Der EU AI Act soll für mehr Transparenz sorgen und das Vertrauen von Kunden und Nutzern stärken.
Die Einhaltung des AI Acts ist verbindlich. Je nach Art des Verstoßes können behördliche Maßnahmen und erhebliche Bußgelder drohen. Eine frühzeitige Prüfung schafft Rechtssicherheit und reduziert das Risiko kostspieliger Nachbesserungen.
Wir machen Ihre Inhalte AI-Act-konform.
Sie nutzen bereits KI für Ihr Marketing oder Ihre Unternehmenskommunikation?
Wir unterstützen Sie dabei,
- die erforderlichen Kennzeichnungen für KI-generierte Texte und Bilder umzusetzen,
- Ihre Website, Ihren Onlineshop und Ihre Social-Media-Kanäle AI-Act-konform zu gestalten.
So können Sie die Vorteile von Künstlicher Intelligenz weiterhin nutzen – rechtssicher, professionell und vertrauenswürdig.
